FOTOGRAFIEREN & FILMEN

im Botanischen Garten einschließlich dem Chinesischen Garten



Amateurfotografie

Das Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist im Botanischen Garten der Ruhr-Universität ohne besondere Genehmigung erlaubt und kostenfrei, solange kein professioneller Aufwand getrieben wird (s. Professionelles Fotografieren und Filmen).


Professionelles Fotografieren und Filmen

Als professionelle Shootings gelten:
• alle Film- und Fotoaktivitäten, die der Herstellung von Bildmaterial für Vermarktung (Print oder Internet) und/oder für kommerzielle Zwecke dienen.
• alle Film- und Fotoaktivitäten, für die von der Kamera separate Blitz- und Beleuchtungsinstrumente (inklusive Reflektoren) verwendet werden.
• alle Film- und Fotoaktivitäten, die von gewerbetreibenden Fotografen durchgeführt werden.

Bitte beachten: Professionelle Shootings müssen nicht notwendigerweise kommerzielle Shootings sein. In jedem Fall muss für ein professionelles Shooting eine entgeltpflichtige Genehmigung beantragt werden. Diese ist am Tag des Shootings mitzuführen.


Entgeltstaffelung für professionelle Shootings

Nicht-kommerzielle Shootings bis max. 3 Stunden: Entgelt 150,- €
• Jede weitere angefangene Stunde kostet 50,- €.
• Die Bilder/Filme werden nicht von gewerbetreibenden Fotografen aufgenommen.
• Sie dienen nicht zur Vermarktung in gedruckter Form oder der Präsentation im Internet.

Kommerzielle Shootings bis max. 5 Stunden: Entgelt 300,- €
• Jede weitere angefangene Stunde kostet 60,- €.
• Die Bilder/Filme dienen, direkt oder indirekt, der kommerziellen Verwendung durch gewerbetreibende Fotografen. Hierzu zählen zum Beispiel professionelle Hochzeitsfotografie, Firmenzwecke, Portfolio-Erweiterungen sowie Vermarktung in gedruckter Form oder im Internet.

Ausnahmen: In begründeten Fällen, z.B. wenn die Foto- und Filmaktivitäten auch dem Interesse des Botanischen Gartens oder Chinesischen Gartens dienen, sind kostenlose Genehmigungen möglich.


Anmeldung

Zur Beantragung einer Film- oder Fotogenehmigung füllen Sie bitte das Antragsformular (PDF) aus und senden es an bota@rub.de. Wenn Ihr Antrag genehmigt ist, erhalten Sie die erteilte Foto- und Filmgenehmigung von uns. Die Bezahlung des entsprechenden Entgelts erfolgt erst nach dem Shooting-Termin per Rechnung. Bitte melden Sie die Film- und Fotoaktivitäten mindestens zwei Wochen im Voraus an. Stornierungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgen, andernfalls muss der vereinbarte Betrag auch bei Nichtwahrnehmung des Termins bezahlt werden.


Wichtige Hinweise

Nach Anmeldung und Entrichtung des entsprechenden Entgeltes sind Inhaber einer Film- und Fotogenehmigung dazu berechtigt, zu dem vereinbarten Termin während der regulären Öffnungszeiten des Botanischen Gartens ihre Film- und Fotoarbeiten auszuführen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
• Alle Film- und Fotoaktivitäten unterliegen den Regeln der allgemeinen Besucherordnung des Botanischen Gartens.
• Film- und Fotogenehmigungen sind mitzuführen und dem Gartenpersonal auf Anfrage vorzulegen.
• Die Film- und Fotogenehmigung ist nur gültig während der regulären Öffnungszeiten und gewährt keinen Zugang in nicht-öffentliche Bereiche des Botanischen Gartens.
• Die Film- und Fotoaktivitäten dürfen andere Besucher des Botanischen Gartens nicht behindern. Insbesondere darf verwendetes Gerät nicht die Wege blockieren oder ein Hindernis darstellen (Stolpergefahr).
• Die Ruhr-Universität Bochum behält sich das Recht vor, Film- und Fotogenehmigungen zu entziehen, falls die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten werden.
• Der Einsatz von Fotodrohnen ist grundsätzlich nicht gestattet.


POSTANSCHRIFT

Ruhr-Universität Bochum
Botanischer Garten
Universitätsstraße 150
D-44801 Bochum

ADRESSE FÜRS NAVI

"N-Südstraße 6" oder
GPS-Koordinaten 51.444761, 7.269031

KONTAKT

Fon: +49 (0)234 32 22005
E-Mail

ÖFFNUNGSZEITEN

Sommerhalbjahr
01. April - 31. Oktober

Freiland: Mo-So 9:00 - 18:00 Uhr Schauhäuser: Mo-So 9:00 - 17:00 Uhr

Winterhalbjahr
01. November - 31. März

Freiland: Mo-So 9:00 - 16:00 Uhr Schauhäuser: Mo-So 9:00 - 15:30 Uhr

Vom 23.12.24 bis 06.01.25 (Universitätsschließung zur Senkung des Energieverbrauchs) sowie bei Sturm oder Schnee- und Eisglätte geschlossen

  • Eintritt frei
  • Hunde im Freiland erlaubt, aber nur an der Leine
  • Keine Fahrräder, E-Scooter und Drohnen